zurück

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Privatversicherte

Private Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da der Umfang jedoch variiert, bitte ich Sie, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie übernommen wird (Höhe der Kosten, Satz, Anzahl der Sitzungen). Sollte eine Differenz zwischen den Therapiekosten und den von der Krankenkasse übernommenen Kosten entstehen, müssen Sie für diese aufkommen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob bestimmte Vordrucke, Formulare oder eine formlose Antragsstellung erforderlich sind, da das Prozedere der Antragsstellung je privater Krankenversicherung variiert.

Als privat Krankenversicherte sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse folgendes für die Kostenerstattung erfragen:

  • ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden
  • ob ein Bericht des Therapeuten erforderlich ist
  • welche Unterlagen, Atteste benötigt werden (Fach- oder Hausarzt)
  • wie viele Sitzungen pro Jahr erstattet werden und in welcher Höhe
  • welche Art der Antragsstellung erforderlich ist (Vordrucke, Formulare, formlose Antragsstellung)

Bei Beamten (z. B. Lehrer, Polizisten) zahlt – abhängig vom Vertrag – die private Krankenversicherung. Von der Beihilfe wird Psychotherapie grundsätzlich bezahlt.

Das Honorar bezahlen Sie als privat Krankenversicherte direkt an mich und Sie erhalten eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und erhalten von dieser die Erstattung.

Beihilfeberechtigte

Psychotherapie ist eine Leistung der Beihilfe. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor und erscheint eine Psychotherapie angemessen und zweckmäßig zur Behandlung dieser, übernimmt die Beihilfe die Behandlung. Psychotherapie ist eine genehmigungspflichtige Leistung, weshalb wir einen Antrag bei Ihrer Beihilfestelle stellen müssen. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne. Die hierzu notwendigen Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle beantragen. Parallel zur Beihilfe besteht meist eine private Krankenversicherung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf bzw. prüfen Sie Ihre Vertragsmodalitäten, da die Kostendeckung für eine psychotherapeutische Behandlung bei privaten Krankenversicherungen sehr individuell ist.

Ambulante Psychotherapie gehört zu den von den Beihilfefestsetzungsstellen anerkannten, notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Sie ist deshalb auch beihilfefähig. Bevor Beamte allerdings eine Psychotherapie finanziert bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt vor allem:

  • Beihilfefähigkeit der Psychotherapie setzt eine Indikation/Diagnose voraus
  • Anerkanntes Psychotherapieverfahren; dazu zählen: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie
  • Beihilfefähigkeit muss von der Beihilfestelle anerkannt werden
  • Beihilfefähige Dauer der Psychotherapie ist begrenzt

Kosten

Die Kosten richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und unterscheiden sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine Sitzung wird zwischen dem 2,8- und dem 3,5-fachen Satz abgerechnet und liegt konkret zwischen 122,41 € und 153,00 €. Höhere Steigerungssätze werden u. a. durch die Komplexität, Chronifizierung, Komorbidität oder eine schwierige Differentialdiagnostik sowie eine erschwerte Verständigung begründet.

zurück