Selbstzahler
Vorteile durch Selbstzahler-Status
Die Entscheidung, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen (als Selbstzahler), bringt einige spezifische Vorteile mit sich. Hier sind die wichtigsten Gründe, warum manche Menschen diesen Weg wählen:
- Deutlich kürzere Wartezeiten: Während man auf einen kassenärztlichen Therapieplatz oft viele Monate warten muss, bekommt man bei privaten Therapeutinnen und Therapeuten meist sehr zeitnah einen Ersttermin und regelmäßig freie Plätze.
- Volle Anonymität (keine Eintragsspuren): Da die Krankenkasse nicht eingebunden ist, wird keine psychische Diagnose in Ihrer Krankenakte gespeichert. Das kann besonders wichtig sein, wenn Sie in Zukunft:
- verbeamtet werden möchten,
- eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen,
- in eine private Krankenversicherung (PKV) oder Lebensversicherung wechseln möchten.
- Freie Wahl des Therapeuten & des Verfahrens: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur bestimmte Richtlinienverfahren (z. B. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie). Als Selbstzahler haben Sie die freie Wahl und können auch andere Ansätze oder spezialisierte Privatpraxen nutzen.
- Keine bürokratischen Hürden: Es ist kein langwieriges Gutachterverfahren oder eine Genehmigung der Krankenkasse nötig. Die Therapie kann direkt nach Absprache begonnen werden.
- Hohe Flexibilität bei Dauer und Frequenz: Sie und die Therapeutin entscheiden ganz individuell, wie oft und wie lange die Sitzungen stattfinden. Es gibt keine vorgegebenen Sitzungskontingente oder gesetzliche Sperrfristen nach einer vorherigen Therapie.
Als Selbstzahler können Sie verhindern, dass andere Stellen als Sie und ich Kenntnis von der Therapie erhalten. Da ich unter Schweigepflicht stehe, bin ich ohne Ihre Erlaubnis nicht auskunftsberechtigt. Außerdem muss für die Abrechnung einer Psychotherapie mit der Krankenversicherung oder Beihilfe immer eine Diagnose gestellt werden. Wenn Sie jedoch Beratung suchen ohne eine psychische Diagnose, ist dies als Selbstzahler möglich. Krankenkassen übernehmen die Kosten für Ihre Sitzungen nur, wenn eine psychische Diagnose nach ICD-10 vorliegt. Aber nicht jeder Ratsuchende hat eine psychische Erkrankung.
Hinweis: Die Kosten für selbstbezahlte Therapieeinheiten können unter Umständen bei der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden.
Honorar
Das Honorar für psychotherapeutische Leistungen wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt. Für eine Einzelbehandlung Verhaltenstherapie à 50 Minuten beträgt das Honorar 134,06 Euro (bis zum Ende der Kurzzeittherapie, nach GOP Ziffer 812a, zum 2,3-fachen Steigerungssatz) bzw. 131,17 Euro (Langzeittherapie, nach GOP Nummer 870; hier berechne ich den 3,0-fachen Steigerungssatz). Ich berechne das gleiche Honorar wie bei Privatversicherten oder Beihilfeempfängern.
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